Die ARAG Versicherung machte in einer Meldung vom 10.8.06 darauf aufmerksam, dass sich jeder, der Extremitäten in Gips hat werder in ein KFZ, noch auf ein Mortorad und auch nicht auf ein Fahrrad setzen sollte, da er nur eingeschränkt bewegungsfähig sei und so sich und andere Verkehrsteilnehmer gefährden könne.
Würde in so einer Verfassung der Gipsträger einen Unfall verursachen, könne das den Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten da dieses Verhalten grob fahrlässig sei. Wie es weiter hiess solle man in so einem Falle besser zu Fuß gehen, wenn möglich oder aber öffentlicher Nahverkehrsmittel nutzen.