Ein Vermieter für Autos hat einem Automieter eines Unfallersatzwagens gegenüber eine besondere Aufklärungspflicht. Dieses entschied der Bundesgerichtshof (Az.: XII 50/04). Hintergrund ist, dass Autovermietungen von Kfz-Versicherungen teilweise eine deutlich höhere Miete als bei anderen Mietern verlangen.
Auf diese Preisunterschiede und die möglichen Probleme mit der
Versicherung bei der Abrechnung und der Kostenübernahme müssen
Autovermieter zukünftig hinweisen. Das Urteil geht auf einen Streit
zwischen einer Autovermietung und einem Mieter zurück, der nach einem
Unfall einen PKW auf Kosten der gegnerischen Versicherung gemietet
hatte und diese die 2000 Euro Rechnung nicht voll begleichen wollte, da
der Mietpreis für private und gewerbliche Mieter normalerweise nur 750
Euro betragen hätte.Der BGH wies darauf hin dass den Mietern nicht
allgemein bekannt sein könne dass bis zu 200 Prozent Preisunterschied
zwischen Selbstzahlern und Versicherungskunden am Markt bestehe.